Wege entstehen dadurch,
dass man sie geht.
Franz Kafka
1883 – 1924
Inklusion:
Art.1 der UN-Behindertenrechtskonvention schreibt vor, "den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.„
Jeder Mensch ist anders, aber auch einzigartig auf seine Weise. Inklusion bedeutet, dass sich niemand deshalb verändern muss, sondern die Umwelt muss sich an die jeweiligen Voraussetzungen der Menschen anpassen.
Inklusion ist die verbindliche Aufgabe aller Schulen und Schularten sowie aller Bildungseinrichtungen.
Wenn Sie für Ihr Kind einen Förderbedarf sehen, dann vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin. Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch füllen Sie bitte das Formular (siehe Link unten) aus.
Weiterführende Links:
Anspechpartner:
StRin Karin Ott-Gehring
E-Mail:
Inklusionsbeauftragte
StR i. BV. Markus Beer
E-Mail:
Beratungslehrer