Zugangsvoraussetzungen
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule (FOS) in Bayern setzt voraus
- den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses und
- die Eignung für den Bildungsgang der FOS
Nachweis des mittleren Schulabschlusses durch
- das Abschlusszeugnis der Realschule
- das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule
- die Oberstufenreife des Gymnasiums (bestandene 10. Klasse) oder das Zeugnis über die bestandene Besondere Prüfung
- das Zeugnis der Fachschulreife
- das Zeugnis der bayerischen Mittelschule über den mittleren Schulabschluss (M-Zug)
- ein anderes, als gleichwertig anerkanntes Zeugnis über einen mittleren Schulabschluss (Entscheidung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus )
Generelle Voraussetzung ist, dass das Zugangszeugnis von einer öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) oder staatlich anerkannten Schule ausgestellt ist
Die Eignung für den Bildungsgang der FOS ist gegeben
- bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
- bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
- Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss keine Note in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik nachweist, muss sich einer Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik unterziehen, um die Eignung nachzuweisen.
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit, die bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres dauert.
Für die Aufnahme in die Vorklasse der Fachoberschule (FOS) gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für die Aufnahme in die 11. Jahrgangsstufe. Allerdings können Schüler, die den erforderlichen Notendurchschnitt nicht nachweisen können, unter bestimmten Umständen ebenfalls aufgenommen werden, wenn sie ein pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule vorlegen.
Die Aufnahme in den Vorkurs setzt voraus, dass sich die Schüler in der 10. Jahrgangsstufe in einem M-Zug einer Haupt-/Mittelschule oder in der 10. Jahrgangstufe einer Wirtschaftsschule befinden. Die Schüler müssen durch eine Eignungsbescheinigung der derzeit besuchten Schule nachweisen, dass Sie voraussichtlich den erforderlichen Notendurchschnitt erreichen werden und für die Fachoberschule geeignet sind. Da der Vorkurs ausschließlich im 2. Schulhalbjahr stattfindet, erfolgt die Anmeldung in der Regel vor den Weihnachtsferien und wird über das Staatliche Schulamt Schweinfurt organisiert.
Nähere Informationen zur fachpraktischen Ausbildung finden sie hier.